Unterschriften für eine Dringlichkeitssitzung
Gemäß Abschnitt II §5 werden für die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung Unterschriften benötig, ein Vorgang welcher angesichts der Tatsache das selbst bei regulären Sitzungen nicht immer die hälfte anwesend ist, ziemlich schwer bis unmöglich sein dürfte. Ich würde daher den teil mit der Unterschrift komplett streichen. Statt dessen würde ich folgendes anhängen.
Im Fall von außerordentlicher Dringlichkeit muss eine Sitzung durch die Sitzungskoordination einberufen werden, wenn dieses über die Hälfte der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates gegenüber der Sitzungskoordination fordern. Die Forderung muss in Textform erfolgen. Dies ist auch in elektronischer Form möglich sofern die Forderung einem Mitglied des Fachschaftsrates zugeordnet werden kann.